§ 1 — Geltungsbereich
Geltungsbereich.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Brandilla UG (haftungsbeschränkt), Großbeerenstr. 60, 10965 Berlin (nachfolgend „brandilla") und dem Auftraggeber über die Planung, Konzeption und Durchführung von TakeAway Marketing Kampagnen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit brandilla ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, soweit es sich um gleichartige Rechtsgeschäfte handelt.
§ 2 — Leistungsgegenstand
Leistungsgegenstand.
- brandilla erbringt Leistungen im Bereich TakeAway Marketing, insbesondere die Vermarktung von Werbeflächen auf Einwegverpackungen (Coffee Cups, Pizzaschachteln, Bäckertüten, Bierdeckeln, Snackboxen u. ä.) an Point-of-Sale-Standorten.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem schriftlichen Auftragsbestätigungsschreiben. Darin enthalten sind insbesondere: Kampagnenlaufzeit, Verteilmenge, Verteilgebiet, Medienformat, Gestaltungsleistungen sowie vereinbarte POS-Standorte.
- brandilla ist berechtigt, Subunternehmer zur Erbringung von Teilleistungen einzusetzen.
- Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. brandilla ist berechtigt, für Änderungsleistungen eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.
§ 3 — Vertragsschluss & Angebot
Vertragsschluss.
- Angebote von brandilla sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von brandilla oder durch beiderseitig unterzeichneten Vertrag.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch brandilla, um wirksam zu sein.
§ 4 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Mitwirkungspflichten.
- Der Auftraggeber stellt brandilla alle für die Kampagnendurchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Druckdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Druckdaten sind nach den von brandilla übermittelten technischen Spezifikationen zu liefern.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Werbemittel und Inhalte. Er stellt brandilla von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte entstehen.
- Verzögerungen, die aus der verspäteten oder mangelhaften Bereitstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber entstehen, gehen nicht zu Lasten von brandilla. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 — Vergütung & Zahlung
Vergütung & Zahlung.
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen von brandilla sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist brandilla berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
- brandilla ist berechtigt, vor Kampagnenstart eine Anzahlung von bis zu 50 % der Gesamtvergütung zu verlangen.
- Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 6 — Laufzeit & Kampagnendurchführung
Kampagnendurchführung.
- Die Kampagnenlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Startdatum. Eine Verschiebung des Starttermins aufgrund verspäteter Druckdatenlieferung oder fehlender Anzahlung ist möglich.
- brandilla bemüht sich, die vereinbarten POS-Standorte bereitzustellen, kann jedoch keine absolute Garantie für die Verfügbarkeit einzelner Standorte geben. Bei Ausfall eines Standorts wird brandilla nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatzstandort bereitstellen.
- Die vereinbarte Verteilmenge gilt als Richtwert. Geringfügige Abweichungen von bis zu 10 % nach oben oder unten stellen keine Leistungsstörung dar.
- Kampagnendokumentation (Abschlussbericht, Reichweitendaten) wird dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Kampagnenende zur Verfügung gestellt.
§ 7 — Stornierung & Kündigung
Stornierung & Kündigung.
- Eine Stornierung durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss ist nur gegen Zahlung einer Stornogebühr möglich. Die Stornogebühr beträgt:
- bis 4 Wochen vor Kampagnenstart: 20 % der Gesamtvergütung
- 2–4 Wochen vor Kampagnenstart: 50 % der Gesamtvergütung
- weniger als 2 Wochen vor Kampagnenstart: 80 % der Gesamtvergütung
- nach Kampagnenstart: 100 % der Gesamtvergütung
- brandilla ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei Lieferung rechtswidriger Werbemittel durch den Auftraggeber.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 — Gewährleistung & Haftung
Gewährleistung & Haftung.
- brandilla haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von brandilla oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet brandilla nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung von brandilla — insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder Werbe-Erfolg — ist ausgeschlossen. brandilla schuldet eine sorgfältige Durchführung der Kampagne, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von brandilla.
§ 9 — Urheberrecht & Nutzungsrechte
Urheberrecht.
- Alle von brandilla erstellten Konzepte, Entwürfe, Gestaltungsvorlagen und sonstigen kreativen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum von brandilla.
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Materialien für den vereinbarten Kampagnenzweck.
- Eine Weiterverwertung, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung der Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von brandilla.
- Der Auftraggeber räumt brandilla das Recht ein, die Kampagne und die erstellten Materialien zu Referenzzwecken in Portfolio und Marketing zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 10 — Datenschutz
Datenschutz.
brandilla verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 — Schlussbestimmungen
Schlussbestimmungen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Brandilla UG (haftungsbeschränkt)
Großbeerenstr. 60 · 10965 Berlin · info@brandilla.de
Stand: März 2026
